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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Auftrag Bei Auftragserteilung werden die zur Anfertigung des Eintrages (Kataloganzeige, Interneteintrag, Reiseführer etc.) erforderlichen Angaben gemacht und Unterlagen, für die das Urheberrecht beim Auftraggeber liegt, übergeben. In Ausnahmefällen werden die Unterlagen nachgereicht. Gehen sie nicht spätestens innerhalb 8 Kalendertagen nach Unterzeichnung des Auftrages bzw. eines festgelegten Termins beim Auftragnehmer ein, so ist der Auftragnehmer verpflichtet und berechtigt, den Eintrag nach eigenem Ermessen herzustellen.
  2. Mündliche Absprachen Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Festlegung auf dem Auftrag. Nachträglich getroffene mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Eine Berufung auf mündliche Absprachen im Streitfall schließen die Vertragspartner deshalb auch ausdrücklich aus.
  3. Korrekturabzüge Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei einer Übersendung eines Korrekturabzuges gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftraggeber kann sich nach Montage/Veröffentlichung auf den Einwand, keinen Korrekturabzug erhalten zu haben, nur dann berufen, wenn er zuvor einen Korrekturabzug schriftlich angefordert bzw. angemahnt hat. Dies gilt insbesondere auch dann als vereinbart, wenn bereits im Auftrag die Übersendung eines Korrekturabzuges ausdrücklich vereinbart worden ist. Grundsätzlich reicht für Korrekturabzüge der Nachweis der Versendung (Einwurfeinschreiben). Nach Montage/Veröffentlichung können Veränderungen des Eintrags nicht mehr berücksichtigt werden, bzw. bei Neuauflage oder im Internet nur gegen Aufpreis.
  4. Platzierung, Redaktion Der Auftragnehmer behält sich vor, Titeländerungen vorzunehmen, Objekte zusammenzufassen, zu teilen oder einen Eintrag anderweitig zu platzieren, sofern dies für den optischen Gesamteindruck des Objektes zweckmäßig ist und die Werbefläche unverändert bleibt. Die geschalteten Einträge sind unabhängig vom redaktionellen Teil des Werbeträgers. Sachliche Mängel im redaktionellen Teil und/oder der Kartographie schließen eine Zahlungsminderung aus.
  5. Druckqualität / Bildschirmdarstellung Der Auftragnehmer gewährleistet für die belegte Werbefläche Druck-/Darstellungsqualität im Rahmen der durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen gegebenen Möglichkeiten. Drucktechnisch/darstellerisch bedingte Farbabweichungen von einer vereinbarten Farbkarte berechtigen nicht zu Reklamationen. Im übrigen sind farbliche Vereinbarungen und farbliche Sonderwünsche nur dann gültig, wenn diese auf dem Auftrag ausdrücklich schriftlich notiert worden sind.
  6. Rücktritt Ein Rücktritt vom Vertrag während der umseitig vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, es sei denn, das Werbeobjekt wird aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht veröffentlicht. In diesem Fall entfällt auch die vereinbarte Vergütung. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Aufgabe oder Übertragung des Geschäftes bzw. der Firma des Auftraggebers, für welche der Werbeauftrag erteilt wurde, ist ohne Einfluss auf die vertraglichen Pflichten des Auftraggebers.
  7. Laufzeit Dieser Auftrag hat die auf der Vorderseite vereinbarte Laufzeit und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung nachweislich beim Auftragnehmer eingegangen ist. Notwendige oder gewünschte Änderungen der Anzeige sind vom Auftraggeber durch rechtzeitige Übersendung einer neuen Vorlage zu veranlassen. Die vertraglich vereinbarte Laufzeit beginnt mit dem Datum der Erteilung des Auftrages. Der Auftraggeber hat unabhängig vom Laufzeitbeginn des Vertrages Anspruch auf Veröffentlichung seines Eintrags über den im Auftrag vereinbarten Zeitraum.
  8. Zusatzkosten Der vereinbarte Preis für Gestaltung enthält ausschließlich die Texterfassung und geringfügige Veränderungen des Eintrags bei einer evtl. gewünschten Korrektur. Kosten für Neusatz, umfangreiche Änderungen sowie jegliche weiter entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.
  9. Konkurrenzausschluss Bei schriftlich vereinbartem Konkurrenzausschluss ist ein namentlicher Hinweis bzgl. Mitbewerber/Branche erforderlich. Ein Konkurrenzausschluss wird nur mit einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers Bestandteil des Vertrages und damit rechtswirksam.
  10. Beleg Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Beleg. Je nach Art und Umfang des Auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten, vollständige Belegnummern oder PCAusdrucke geliefert. Eine Rüge des Auftraggebers, der Eintrag sei nicht veröffentlicht bzw. der Werbeträger sei nicht ausgeliefert worden, ist nur binnen eines Monats nach Erhalt der Rechnung möglich.
  11. Standortwahl, Verteilung, Verkauf, Server Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Standortwahl bzw. die Art und Weise des Verkaufs bzw. der Verteilung. der Werbeträger allein in den Händen des Buchhandels und sonstigen Verteilerstellen liegt. Aus diesem Grund wird jegliche Haftung für Standortwahl, Umfang, Zeitpunkt bzw. Art und Weise hinsichtlich des Verkaufs bzw. der Verteilung der Werbeträger ausgeschlossen. Sofern der Auftragnehmer selbst Exemplare zum Weiterverkauf übernommen hat, verpflichtet er sich, die preisgebundenen Verlagserzeugnisse des Verlages nur zu den jeweils gültigen Ladenpreisen zu veräußern. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Daten auf einem vom Auftragnehmer gewählten Server liegen. Die dadurch vom Auftragnehmer anzuerkennenden AGB lässt der Auftraggeber vorbehaltlos auch gegen sich gelten.
  12. Fälligkeit Die aus dem Auftrag ermittelten Rechnungssummen werden jeweils am Anfang der vereinbarten Laufzeiten rein netto fällig. Aufrechnung und Zurückhaltung seitens des Auftraggebers sind nur mit Gegenforderungen zulässig, die vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
  13. Zahlungsverzug Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller laufenden Aufträge bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Laufzeit Vorauszahlung für die gesamte Restlaufzeit verlangen, auch ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel. Das gleiche gilt bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Für Auftraggeber aus der Schweiz gilt: Durch Zahlungsverzug entstehende Anwaltskosten (min. 220,00 CHF zzgl. Ust. und Auslagen) und alle anfallenden Vollstreckungskosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.
  14. Höhere Gewalt Im Falle höherer Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der Einträge, sofern der Druck ausgeführt bzw. die Auslieferung erfolgt ist bzw. die vorgesehenen Internetseiten ordnungsgemäß eingefügt worden sind. Für Störungen im Internetbereich sowie im Bereich des Servers kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
  15. Druckvorlagen Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet nach Ablauf von drei Monaten nach der ersten Auslieferung des Werbeträgers.
  16. Rechtsnachfolger/Titeländerung Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Anzeigenauftrag jederzeit auf den Rechtsnachfolger oder Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Titel und/oder das äußere Erscheinungsbild des Werbeträgers zu ändern, sofern dies aus sachlichen oder rechtlichen Erwägungen geboten erscheint.
  17. Wirksamkeit Sämtliche in diesen AGB festgelegten Vereinbarungen können durch einen Beauftragten des Auftragnehmers nicht aufgehoben werden. Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Sollten eine oder mehrere der vor- bzw. nachstehenden stehenden Vereinbarungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.
  18. Gerichtsstand Ist der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Kassel vereinbart.
  19. Erfüllungsort Erfüllungsort ist, auch bei Nichtkaufleuten, ausschließlich Fuldatal.