NiederlandeLänderinfos

Allgemeines

  • Offizieller Staatsname: Königreich der Niederlande.
  • Bevölkerungszahl: 16.645.313 (Schätzung 2008).
  • Hauptstadt: Amsterdam. Einwohner: 755.207 (Schätzung 2009).
  • Regierungssitz: Den Haag. Einwohner: 489.410 (Schätzung 2009).
  • Regierungschef: Jan Peter Balkenende, seit 2002.
  • Staatsoberhaupt: Königin Beatrix Wilhelmina Armgard, seit 1980.
  • Sprache: Offizielle Landessprachen sind Niederländisch und Friesisch. Viele Niederländer sprechen auch Englisch, Deutsch oder Französisch.
  • Netzspannung: 230 V, 50 Hz. i.d.R. kein Adapter erforderlich.
  • Auch regionale deutsche Radiosender sind in den Niederlanden zu empfangen.
  • Handy: D1, D2, E-Netz mit Dual Band. C-Netz-Mobiltelefone dürfen mit dt. Genehmigungsurkunde eingeführt aber nicht eingeschaltet sein. B/B2-Netz möglich und erlaubt, allerdings nur mit Telekom-Genehmigungsurkunde (gibts bei 0130/0171).
  • Zeit: Keine Verschiebung
  • Notruf: 112 (Polizei + Unfallrettung)
  • Deutsche Botschaft: 2517 EG Den Haag, Groot Hertoginnelaan 18-20, Tel. 070/3651957, 070/3420600

Geographie

Die Niederlande grenzen im Süden an Belgien und im Osten an Deutschland. Im Norden und Westen liegt die Nordsee. Große Gebiete der Niederlande wurden dem Meer abgewonnen und ein Fünftel des von Flüssen und Kanälen durchzogenen Landes liegt unter dem Meeresspiegel. Die Landschaft wird durch den Arnheimer Wald, die Tulpenfelder des Westens, die Seen der nördlichen und mittleren Regionen sowie durch die eindrucksvollen Dünen der Küstenregion aufgelockert.

Verkehrsbestimmungen

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
  • Ortsbeginn wird durch blaues Schild mit Ortsnamen angezeigt. Ortsende wird durch blaues Schild mit diagonalem roten Balken signalisiert. Dazwischen gilt 50 km/h wenn nicht anders angegeben.
  • auf Landstraßen: 80 km/h
  • auf Schnellstraßen: 100 km/h (mit Anhänger 80 km/h)
  • auf Autobahnen: 120 km/h (mit Anhänger 80 km/h)
  • Anmerkung: Es gibt immer mehr "Verkehrssichere Zonen" (meist zwischen kleinen Ortschaften). Wird durch Schild "Zone 60" angekündigt und gilt bis zum Schild "Einde Zone". Auf diesen Straßen wird häufig das Tempolimit von 60 km/h kontrolliert, meist mit Laserpistolen.

Desweiteren zu beachten:

  • Scheinwerfer müssen in Ortschaften abgeblendet werden.
  • Kinder unter 12 Jahre dürfen nicht auf dem Beifahrersitz fahren.
  • Gurtanlegepflicht.
  • Promillegrenze: 0,5‰
  • Überholverbot auf Straßen mit ununterbrochener weißer Mittellinie. Überfahren kostet zwischen 120-180 EUR
  • Überholen auf der gleichen Spur ist ebenfalls verboten.
  • Motorräder dürfen im Stau zwischen den Schlangen fahren. Bei drei Spuren muss zwischen der zweiten und dritten Spur gefahren werden. Gilt nur bei stehendem oder sehr langsam fahrenden Verkehr.
  • Gelb- oder schwarz markierte Bordsteine bedeuten Halte- bzw. Parkverbot. Halten/Parken an gelber Linie kostet ab 80 EUR.
  • Mindestprofil 1mm in der 'Hauptrille' excl. Verschleißanzeiger
  • Kein Mindestalter für Kinder; müssen jedoch fest sitzen und mit den Füßen die Fußrasten erreichen können
  • Straßenbahn hat an gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.
  • An Kreuzungen ohne Beschilderung gilt rechts vor links, Mopeds, Mofas und Fahrräder sind inzwischen vorfahrtsberechtigt!
  • Park- und Geschwindigkeitsverstöße wesentlich teurer als in Deutschland.
  • Grüne Versicherungskarte empfohlen
  • Bei Geschwindigkeitsübertretungen von über 70 km/h wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Bei Baustellen, Alkohol oder Verkehrsgefährdungen bereits ab 50km/h. Führerschein wird eingezogen.

Bußgelder:

  • Alkohol am Steuer: ab 250 EUR
  • 20 km/h zu schnell: ab 100 EUR
  • Über 50 km/h zu schnell: ab 300 EUR
  • Rotlichtverstoß: 150 EUR
  • Überholverstoß: 150 EUR
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